Nachdem bereits das Landgericht Dortmund die Klage abgewiesen und das Oberlandesgericht Hamm die Berufung zurückgewiesen hatten, ließ nun auch der Bundesgerichtshof seine Nichtzulassungsbeschwerde in keinem Punkt zu, wies sie vollständig zurück. Anno August Jagdfeld wird somit keinen Cent Schadenersatz erhalten, alle Vorwürfe und Forderungen haben sich als haltlos und unbegründet erwiesen.
Der Rechtsstreit ging zurück auf den Adlon-Fonds, mit dem Anno August Jagdfeld Kapital für den Bau des renommierten Luxushotels Adlon in bester Lage am Brandenburger Tor gesammelt hatte. Mehrere Anleger hatten ihm vorgeworfen, seine Pflichten als Geschäftsführer verletzt und die Fondsanleger dadurch wirtschaftlich geschädigt zu haben.
Daraufhin war die Schutzgemeinschaft der Adlon-Anleger gegründet worden, der auch die Signal-Iduna beigetreten war. Anno August Jagdfeld warf der Schutzgemeinschaft vor, in seinem Ruf geschädigt worden zu sein und forderte – nunmehr vergeblich – Schadenersatz, zuletzt in Höhe von über eine Milliarde Euro.
„Niemand von Signal-Iduna-hat sich jemals negativ über Herrn Jagdfeld und seine Firmen geäußert“, sagt der Vorsitzende des Vorstandes der Signal-Iduna-Gruppe, Ulrich Leitermann. „Das ist jetzt endgültig über alle Gerichtsinstanzen hinweg bestätigt.“
Der Investor wirft der Versicherung eine gezielte Rufmordkampagne im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung des Berliner Hotels Adlon vor und fordert eine Milliarden-Entschädigung sowie Schmerzensgeld über mindestens 100 000 Euro.