Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland hat sich zwischen April 2022 und April 2023 im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns verringert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatten Besserverdienende im April 2023 das 2,98-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden erhalten, im April 2022 war es noch das 3,28-Fache. Dabei zählte eine Person im April 2023 bis zu einem Stundenverdienst von 12,25 Euro zu den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala) und ab einem Verdienst von 36,48 Euro zu den Besserverdienenden (obere 10 %). Zuvor hatte sich der Verdienstabstand zwischen April 2018 und April 2022 kaum verändert. So hatten Besserverdienende im April 2018 im Vergleich zu Geringverdienenden pro Stunde den 3,27-fachen Verdienst erzielt.
Geringverdienende erhalten deutlich mehr Geld pro Stunde
Der Rückgang des auch als Lohnspreizung bezeichneten Verdienstabstands zwischen April 2022 und April 2023 ist darauf zurückzuführen, dass die Verdienste des 1. Dezils (Wert markiert die Obergrenze der unteren 10 % der Lohnskala) mit +12,4 % deutlich stärker stiegen als die des 9. Dezils (+1,9 %, Wert markiert die Untergrenze der oberen 10 % der Lohnskala) und des 5. Dezils (+4,3 %, Wert liegt in der Mitte der Lohnskala). Gerade Geringverdienende konnten somit eine deutliche Verdienststeigerung verzeichnen, was vor allem auf die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 Euro auf 12 Euro die Stunde in diesem Zeitraum zurückzuführen ist.
Lohnspreizung sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland reduziert
In West- und Ostdeutschland waren die Veränderungen bei der Lohnspreizung zwischen April 2022 und April 2023 ähnlich. Im Westen wie im Osten sank der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden, weil die Bruttostundenverdienste der Geringverdienenden (1.