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SGH-Modernisierung: Dort fördern, wo es nötig ist

  • hotelleriesuisse.ch
  • 23 April 2024
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Dieser Artikel wurde von Hotellerie Suisse via RSSapp geschrieben. Klicken Sie hier, um den Originalartikel zu lesen

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Aktuell und bis Ende Juni läuft die Vernehmlassung zur Gesamtrevision der gesetzlichen Grundlagen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH). HotellerieSuisse unterstützt die Revision und damit die Modernisierung der SGH. Gleichzeitig kritisiert der Verband, dass der Bund weder die Erweiterung des Förderperimeters auf Städte, noch das Impulsprogramm für energetische Sanierungen in den Bergen umsetzen will. Diese Entscheidung stösst bei HotellerieSuisse auf grosses Unverständnis, da sie die spezifischen Herausforderungen der Beherbergungsbranche ignoriert.

Die Instrumente der Tourismuspolitik richten sich seit mehr als zehn Jahren auf eine erhöhte Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors und der Beherbergungsbranche aus. Genau diesem Ziel dienen die beiden Vorstösse, die das Parlament bereits 2022 (Erweiterung des Förderperimeters) respektive 2021 (Impulsprogramm) mit klaren Mehrheiten angenommen hat. 

Umdenken bei der Betrachtung von Betrieben

HotellerieSuisse ist davon überzeugt, dass mittlerweile jeder Beherbergungsbetrieb als eigenständiges Objekt betrachtet werden sollte. Die Positionierung auf dem Markt, die Lage sowie die Finanzströme sind für die Zukunft der einzelnen Unternehmen entscheidender als ihre Kategorisierung als Stadt- oder Bergbetrieb. Die aktuelle gesetzliche Beschränkung, die SGH-Darlehen nur an Betriebe in Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten erlaubt, ist nicht mehr zeitgemäss und trägt den neuen Herausforderungen der Beherbergungsbranche nicht Rechnung.

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Städte und Berge nicht gegeneinander ausspielen

Laut Bund müsste die Erhöhung des Darlehensbestandes für die Förderperimeter-Erweiterung aus liquiden Mitteln der SGH finanziert werden. «Dies lehnt HotellerieSuisse klar ab, denn wenn die Mittel knapp werden, müsste eine Priorisierung bei der Kreditvergabe erfolgen», sagt Nicole Brändle, Direktorin von HotellerieSuisse. Das Parlament hat klar gemacht, dass eine Erhöhung der finanziellen Mittel erforderlich ist, da die zusätzlich benötigten Ressourcen für die Stadthotellerie auf keinen Fall auf Kosten der Betriebe in ländlichen Gebieten und Bergregionen erfolgen dürfen. Selbst bei einer Erhöhung der Mittel würde der Bundeshaushalt nicht direkt belastet, da es sich um Darlehen handelt, die zurückbezahlt werden müssen.

Förderperimeter-Erweiterung belastet Bundeshaushalt nicht

Der Bundesrat argumentiert, dass er zurzeit über keinen Spielraum für Mehrausgaben verfüge. Dabei erwähnt er nicht, dass die SGH verpflichtet ist, eigenwirtschaftlich zu arbeiten, was das Risiko für den Bund maximal reduziert. So musste der Bund seit der Inkraftsetzung der letzten SGH-Totalrevision 2003 noch nie SGH-Darlehenskapital abschreiben. Aus Sicht von HotellerieSuisse muss die SGH deshalb zwingend mit zusätzlichen Mitteln ausgerüstet werden. 

Energetische Sanierungen: Wer A sagt, muss auch B sagen

Was das Impulsprogramm anbelangt, macht der Verband klar, dass die Dringlichkeit nach wie vor gegeben ist. «Im Gegensatz zu den Äusserungen des Bundesrates bestanden die Probleme, die das Impulsprogramm angeht, bereits vor der Pandemie und wurden durch diese weiter verstärkt», sagt Nicole Brändle. Fakt ist, dass das Impulsprogramm der Übernahme einer Motion von Alt-Nationalrätin Semadeni aus dem Jahr 2013 entspricht. Als diese zurücktrat, übernahm Hans Stöckli die Motion. Seit der ursprünglich eingereichten Motion im Jahr 2013 hat die Schweiz mehrere Klimaabkommen – zuletzt dasjenige von Paris mit dem Netto-Null-Ziel im Jahre 2050 – unterzeichnet und ihren Willen zur Klimaneutralität gezeigt. Dieses Ziel gilt es nun endlich mit allen Mitteln anzugehen.

Die Kosten sind für die Betriebe die grösste Herausforderung

Komplettsanierungen sind für kleine Betriebe in den Bergen kaum finanzierbar, wenn Umsatzausfälle nicht querfinanziert werden können. Der Umsatzausfall durch Betriebsschliessungen für bauliche Massnahmen ist schlicht zu hoch. Das führt zu längeren Projekten und höheren Kosten. Zusätzlich sind im alpinen Raum gemäss einer Umfrage unter Mitgliedsbetrieben von HotellerieSuisse die Kosten für Umbauten und Renovierungen bis zu 30 Prozent höher. Hinzu kommt, dass das Impulsprogramm des Bundes fast 10-mal mehr Folgeinvestitionen auslösen würde, als Geld an die Betriebe abgegeben wird. So würden nicht nur die Betriebe direkt davon profitieren, sondern auch die gesamte touristische Wertschöpfungskette.

Verband begrüsst Modernisierung der SGH 

Die formelle Modernisierung der SGH ist sinnvoll und entspricht den zukünftigen gesetzlichen Grundlagen. Auch die Etablierung der SGH als Kompetenzzentrum für die Beherbergungsförderung befürwortet HotellerieSuisse. Die nachhaltige Entwicklung der Branche zu stärken und deren Strukturwandel zu begünstigen, deckt sich mit der Haltung des Verbands: Betriebe können nur dann erfolgreich und für die Zukunft gerüstet sein, wenn Nachhaltigkeit als Erfolgsfaktor gefördert wird. Damit die Glaubwürdigkeit von Beherbergungsbetrieben bei ihren Nachhaltigkeitsbemühungen gegeben ist, muss deren gesamte Strategie auf eine nachhaltige Wertschöpfung für den lokalen Wirtschaftsstandort ausgerichtet sein. Die nun vorliegende Revision fördert ein solches Handeln. 

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