Der Bundesgerichtshof hat eine Klage von Dorint gegen die Höhe der Corona-Entschädigung abgelehnt. Der Hotelgruppe bleibt nun der Weg zum höchsten deutschen Gericht.
Im Streit um eine Entschädigung für Einnahmeausfälle in der Corona-Pandemie sind die Betreiber zweier Hotels der Hotelgruppe Dorint vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Die von den Klägern angegriffenen Infektionsschutzmaßnahmen der Stadt Bremen seien rechtmäßig gewesen, urteilte das höchste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe. Zudem seien Großunternehmen bei den staatlichen Coronahilfen nicht gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen benachteiligt worden. Mit ihrer Klage blieben die Hotels bereits in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Ihre Revision wurde nun auch vom BGH zurückgewiesen.
“Mit unzureichenden Argumenten abgelehnt”
Dorint Aufsichtsratschef, Dirk Iserlohe, fasst den Ausgang der Verhandlung wie folgt zusammen: „Der BGH hatte alle vorgetragenen Argumente insbesondere die Existenzbedrohung als auch die gleichwidrige Gestaltung der staatlichen Hilfen gehört und zur Kenntnis genommen. Eine Existenzbedrohung wurde nicht in Zweifel gezogen und ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Artikel 3 GG hat der BGH mit abstrakten und unzureichenden wie auch unrichtigen Argumenten abgelehnt.” So hätte der BGH als Beispiel mit den Überbrückungshilfen I und II sowie dem Stabilisierungsfonds argumentiert, obwohl diese Hilfen für die Klägerinnen nicht verfügbar gewesen seien und der Stabilisierungsfonds eine teuer verzinsliche Liquiditätshilfe darstelle, der die Lage nicht verbessert hätte.
“Der BGH war der Meinung, dass es im Ermessen des Staates liegt allein kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen, und größeren Unternehmen ihrem Schicksal trotz für sie unzureichende Hilfen zu überlassen. Das Bundesverfassungsgericht hat in großer Klarheit unabhängig des Systems der Kompensation und von der Größe des Unternehmens eine Gleichbehandlung angemahnt. Dies ließ der BGH unberücksichtigt und weist den Gedanken mit seiner Entscheidung zurück”, so Iserlohe.
Dorint forderte Entschädigung
Die Hotelbetreiber forderten mit ihrer Klage von der Stadt Bremen Entschädigungen für Einnahmeausfälle, die ihnen 2020 und 2021 durch die von der Stadt erlassenen Corona-Maßnahmen entstanden seien – vor allem durch angeordnete Beherbergungsverbote und Gaststättenschließungen. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und rechtswidrig gewesen, lautete der Vorwurf von Dorint. Die staatlichen Corona-Hilfen hätten keine ausreichende Kompensation dargestellt und zudem konzernzugehörige Unternehmen gegenüber Einzelunternehmen benachteiligt.
Der BGH sah das anders. Die Infektionsschutzmaßnahmen in Bremen beruhten demnach auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage. Die Eingriffe seien zudem “durch großzügige staatliche Hilfsprogramme entscheidend abgemildert” worden. Dorint, zu der die beiden Kläger gehören, habe aus staatlichen Förderprogrammen insgesamt 73,6 Millionen Euro und aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds einen Kredit in Höhe von 47,5 Millionen Euro erhalten. Die Kläger könnten sich nicht “auf eine solidarische Lastenverteilung zu ihren Gunsten und auf Kosten kleiner und mittlerer Hotelbetriebe berufen”.
Gang vor das Bundesverfassungsgericht
Der Dorint Gruppe bleibt nach eigenen Angaben nun der Weg zum Bundesverfassungsgericht, da sowohl die Verwaltungs- als auch die Zivilgerichte letztinstanzlich nicht abgeholfen haben. Das Bundesverfassungsgericht hätte allerdings die Klägerinnen in der damaligen Ablehnung vom 10. Februar 2023 motiviert den Weg zu Ende zu gehen, da es einerseits aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes nicht aussichtlos sei, eine Gleichverteilung von Kompensationen geboten ist und die Europäische Union einen weiteren Handlungsspielraum (ohne Obergrenzen) steckte als die Bundesregierung genutzt hat.
Die Bundesregierung hätte allein aus dem letzten EU-Corona-Beihilfe-Antrag von zehn Milliarden Euro noch mehr als drei Milliarden Euro zur Herstellung der Gleichberechtigung zuweisen können, was weitaus mehr darstellt, als die großen Unternehmen – nach Umfrage der Klägerinnen – beanspruchen würden. red/dpa