Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Mit einer Elementarversicherung können sich Hauseigentümer rechtzeitig vor den Folgen von Unwettern schützen. Doch nicht in jedem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten.
Nach andauernden Regenfällen standen im Januar 2024 in vielen Bundesländern große Flächen unter Wasser. Klimaexperten warnen schon länger, dass die Häufigkeit und Stärke von Naturkatastrophen deutlich steigen wird. Allein 2023 entstanden nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) aufgrund von extremen Wetterereignissen Schäden in Höhe von 4,9 Milliarden Euro.
Nicht eingeschlossen in diese Bilanz sind Schäden, die nicht versichert waren und die von den Betroffenen oder der Allgemeinheit übernommen werden müssen. Hausbesitzer bekommen ihre Schäden ersetzt, wenn sie eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Außer Hochwasser gehören Schäden durch Starkregen, Rückstau, Lawinen, Schneedruck und Erdrutsch zu den versicherten Gefahren. Auch Schäden durch Erdbeben und Erdsenkungen werden ersetzt. Sowohl Reparaturen am und im Haus sowie den Nebengebäuden werden übernommen, als auch im schlimmsten Fall der Abriss und Neubau eines gleichwertigen Gebäudes. In der Zeit der Sanierung werden zudem die Kosten für eine alternative Unterkunft beziehungsweise Umsatzausfälle bezahlt, wenn das Gebäude nicht genutzt werden kann.
Grundwasserschäden sind nicht eingeschlossen
Doch eine Elementarversicherung schützt nicht immer. Die große Frage ist, ob die Umgebung des Gebäudes überhaupt überflutet war. Steigt nur der Grundwasserspiegel so stark, dass Wasser in den Keller eindringt und das Mauerwerk beschädigt, besteht kein Versicherungsschutz. Da die Grundwasserdichtheit von Kellerräumen von vielen baubedingten Faktoren abhängt und Risiken schlecht einzuschätzen sind, schließen Versicherungen deshalb Grundwasserschäden dieser Art aus.
Weitere Lücken im Elementarschutz bestehen, wenn Wasser über das Dach, die Dachterrasse oder den Balkon eindringt. Hier sollten die Versicherungsverträge genau gelesen und mit der Versicherungsgesellschaft geklärt werden, was zusätzlich eingeschlossen werden kann. Einige Policen bieten bereits Schutz, wenn nur eine sogenannte Teilüberschwemmung vorliegt. Standardmäßig muss immer das gesamte Grundstück überschwemmt sein, damit der Versicherungsschutz greift. Autos, die aufgrund eines Hochwassers beschädigt werden, sind durch die Teil- und Vollkaskoversicherung geschützt. Kaskoversicherungen leisten auch bei Schäden durch andere Extremwetterereignisse wie zum Beispiel Hagel oder Sturm Unterstützung. Wird ein Auto durch das Hochwasser weggespült oder irreparabel zerstört, übernimmt die Versicherung für die geschädigten Eigentümer in der Regel den Wiederbeschaffungswert oder, abhängig vom Vertrag, den Neupreis.
Kaskoversicherung hilft, wenn das Auto unter Wasser steht
Natürlich gibt es auch Einschränkungen: Fahrer, die ihr Auto in einen überschwemmten Bereich lenken, müssen sich grobe Fahrlässigkeit anrechnen lassen, was sogar zur Ablehnung der Versicherung führen kann.
Wichtig: Gerade im Sommer sorgen Extremwetterereignisse für verheerende Schäden an Gebäuden und Fahrzeugen. Wenn das Dach bereits abgedeckt ist oder der Keller schon unter Wasser steht, ist es aber zu spät! Denn: Nach Abschluss der Versicherung dauert es erst mal einige Wochen, bis der Versicherungsschutz greift. Der Versicherungsnehmer muss sich auf Wartezeiten einstellen. Die Wartezeit soll verhindern, dass eine Versicherung erst abgeschlossen wird, wenn der Schaden schon passiert ist. Noch ein Tipp: Für Hotelbetriebe bieten spezielle Versicherungskonzepte wie die All-Risk-Versicherung einen Rundumschutz bei Naturereignissen an – egal ob mit oder ohne Hochwasser im eigenen Grundstück!