Die Zinssätze für Covid-Kredite werden jährlich Ende März auf Antrag des Eidgenössischen Finanzdepartements durch den Bundesrat überprüft und gegebenenfalls den Marktentwicklungen angepasst. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. März 2024 beschlossen, die Zinssätze für Covid-Kredite ab 1. April 2024 unverändert zu belassen.
Erstmals gesunkener Leitzinssatz seit 2022
Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung der Zinssätze unter anderem die Höhe des Leitzinses der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Dieser wurde am 22. März auf 1.5 Prozent gesenkt. Dies ist die erste Senkung seit 2022 und entspricht gleichzeitig dem Zinssatz, der seit dem 1. April 2023 für Covid-Kredite bis 500’000 Franken gilt. Für Kredite über 500’000 Franken kommt weiterhin ein Zinssatz von 2 Prozent zur Anwendung.
Vorstoss in der Frühlingssession abgelehnt
Während der vergangenen Frühlingssession hatte der Nationalrat einen Vorstoss abgelehnt, der die Streichung der Zinsen für Covid-Kredite unter 500’000 Franken vorsah. Ausserdem wurde in der Motion für Kredite über 500’000 Franken eine Begrenzung des Zinssatzes auf maximal 0.5 Prozent gefordert. HotellerieSuisse bedauert diesen Entscheid. Beherbergungsbetriebe haben in den letzten Jahren weitreichende Krisen durchlebt. Während der Pandemie haben viele vormals gut laufende Betriebe auch dank den Covid-Krediten überlebt. Die Belastung der Betriebe durch die steigenden Energiepreisen wird weiterhin zunehmen. Die Motion Kamerzin hätte hier angesetzt und gebeutelten KMU eine helfende Hand geboten.