Das Bundeskabinett hat in der letzten Woche dem Entwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. (Tageskarte berichtete) Unter anderem sieht das Papier vor, dass die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige abgeschafft werden soll. Aus Sicht des DEHOGA ist dies ein Schritt in die richtige Richtung, ist die Pflicht zum Ausfüllen papierhafter Meldescheine doch schon lange ein Ärgernis für die Betriebe.
Mit einiger Sorge betrachten der DEHOGA und der Hotelverband Deutschland (IHA) jedoch die Beibehaltung der besonderen Meldepflicht für ausländische Gäste. Die mit Umsetzung des Entwurfs des BEG IV beim Check-in erforderlich werdende deutlich sichtbare Ungleichbehandlung in- und ausländischer Gäste ist der Branche wesensfremd und wird bei den Mitarbeitenden auf intuitive Ablehnung treffen.
Darüber hinaus könne es nicht sein, dass Heilbäder und Kurorte in Deutschland zukünftig auf Basis der jeweiligen Kommunalabgabengesetze der Länder und darauf fußender kommunaler Satzungen ihrerseits korrespondierende Meldepflichten für inländische Gäste einführen, so der DEHOGA. Dann wäre der Entlastungseffekt durch das BEG IV zu einem wesentlichen Teil konterkariert, schlimmstenfalls könnten die Betriebe sogar mit höheren Kosten der Datenerfassung konfrontiert sein, denn sie träfen nun vermutlich auf noch größeres Unverständnis der Gäste. Hier müsse dringend nachjustiert werden, so der Verband
Zudem komme insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen an. Daran werde auch das geplante Gesetz nur wenig ändern, beklagt der DEHOGA. Denn gleichzeitig wüchsen die bürokratischen Regelungswerke an anderer Stelle immer weiter. Erst jüngst hatte der Normenkontrollrat aufgezeigt, dass die Bürokratiebelastungen der deutschen Wirtschaft 2023 auf den Rekord von 65 Milliarden Euro gestiegen seien.
Trotz aller Bemühungen und politischer Versprechen,