Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.
Mit der letztmaligen Verlängerung sollen die noch ausstehenden bundesweiten 400.000 Schlussrechnungen an die 21 Bewilligungsstellen zur Prüfung vorgelegt werden.
Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums
Bund und Länder haben sich im Einklang mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten am 14.03.2024 im Rahmen einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung verständigt. Die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) können demnach noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
Staatsminister Hubert Aiwanger, Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz: Die heutige Verständigung auf eine Fristverlängerung ist ein Erfolg, für den ich mich seit Wochen eingesetzt habe. Damit geben wir den prüfenden Dritten mehr Zeit, um die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen. Ich danke den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten für ihren Einsatz und das Einbringen ihrer Praxiserfahrung. Die Schlussabrechnungen können nur mit aktiver Unterstützung der prüfenden Dritten bewältigt werden. Dazu braucht es eine Prüfung mit Augenmaß.
Sven Giegold, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Ab sofort werden wir den Prüfprozess vereinfachen und beschleunigen. Damit entlasten wir die Kanzleien, erhöhen die Qualität der digital einzureichenden Angaben und beugen so auch etwaigen Nachfragen durch die Prüfteams in den Bewilligungsstellen vor. Die getroffene Verständigung mit den Organisationen der prüfenden Dritten wird dazu beitragen, dass auch der Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen im Interesse der betroffenen Unternehmen zu einem Erfolg wird.
Die Repräsentanten der vier Berufsorganisationen, Prof. Dr.