Auch nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf geht der Lizenzstreit bei Gault&Millau weiter. Gault&Millau hat nun angekündigt, den Rechtsstreit in die Schweiz zu verlagern zu wollen. Das OLG hatte die Vorwürfe, die Gault&Millau International gegenüber dem Lizenznehmer in Deutschland, der Henris Edition GmbH, erhoben hat, zurückgewiesen. Die Henris Edition sagt, dass man damit rechtmäßiger Inhaber der Lizenz für Gault&Millau in Deutschland sei.
Der Gault&Millau sieht das allerdings anders: In einer Stellungnahme wird jetzt gesagt, dass die Henris Edition aus Deutschland die Marke Gault&Millau unverändert „ohne jede rechtliche Grundlage – auch in eigenen Pressemitteilungen“ nutze. Damit sei ein neuerlicher Konflikt eröffnet worden.
In der Presserklärung heißt es weiter: „Es ist überaus wichtig, sich dessen bewusst zu sein, dass jeder, der Markenrechte missbraucht oder eine Marke unrechtmäßig nutzt, die entsprechenden juristischen Konsequenzen tragen muss. Die Marke Gault & Millau als international anerkanntes Symbol für höchste Exzellenz wird keinerlei Schädigung ihres guten Rufs tolerieren, sondern diese unnachgiebig verfolgen.“
Die Anwälte der Henris Edition haben, wie Hotelvor9 berichtet, inzwischen eine Abmahnung in die Schweiz gesendet und fordern eine Unterlassungserklärung. “Die geäußerten Vorwürfe, die ja durch das OLG nicht bestätigt wurden, müssen unterbleiben. Wird die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben, ziehen wir vor Gericht”, wird der Henris-Geschäftsführer zitiert.
Der Gault&Millau hatte zum 16. November 2023 die Henris die Lizenz gekündigt. Henris hat diese Kündigung allerdings nicht akzeptiert.
Die Lizenzgeber versuchten nun gerichtlich vorzugehen und wollten mit einer einstweiligen Anordnung die Untersagung der Nutzung der Marke erreichen gegen die Nutzung seiner Marke zu erreichen. Das Landgericht wies – nach Darstellung Gault&Millaus – den Antrag ab. Dagegen legte