Das OLG Düsseldorf hat die Vorwürfe, die Gault&Millau International gegenüber dem Lizenznehmer in Deutschland, der Henris Edition GmbH, erhoben hat, zurückgewiesen. Das sagt die Henris Edition und setzt die Tests für die App und den im Herbst erscheinenden Führer fort. Der Markenrechtsstreit scheint so schnell vorbei, wie er begonnen hat.
Nachdem am Donnerstag Gault&Millau per Mitteilung über die Kündigung des Lizenzvertrages informiert hatte, verwies Henris nun auf eine weiterhin gültige Lizenz. (Tageskarte berichtete)
In der Mitteilung wurde der von Henri Gault und Christian Millau gegründete Verlag deutlich: Die Entscheidung sei nach reiflicher Überlegung getroffen worden und seit dem 16. November 2023 wirksam. Sie sei die unmittelbare Folge eines Zahlungsausfalls und der Verletzung weiterer vertraglicher Verpflichtungen aus dem gemeinsamen Lizenzvertrag.
Dem widersprach nun der deutsche Lizentpartner Henris Edition: Man verfüge weiterhin über eine gültige Lizenz für die Marke Gault&Millau in Deutschland auf Grundlage eines wirksamen Lizenzvertrages. Die Lizenzkosten seien vertragsgemäß bis einschließlich 2025 vollständig bezahlt. Henris Edition werde die Lizenz und die daraus resultierenden Rechte vollumfänglich wahrnehmen.
Jetzt hat das OLG Düsseldorf gesprochen: Der Markenrechtsstreit zwischen den russischen Inhabern der Marke Gault&Millau International mit Sitz in Genf und dem deutschen Lizenznehmer Henris Edition ist so schnell vorbei, wie er begonnen hat: Das OLG Düsseldorf habe mit seinem Beschluss (I-20 W 3/24) Klarheit geschaffen und Henris Edition (ebenso wie zuvor schon das Landgericht Düsseldorf, Az.: 34 O 73/23) vollumfänglich Recht gegeben. Das Gericht habe die erhobenen Vorwürfe als „unbegründet“, „nicht schlüssig“ und „nicht glaubhaft“ zurückgewiesen, so Henris Edition in einem Pressetext.
Das Gericht stellte demnach u.a. fest, dass es an jeglichen Gründen für eine wirksame Kündigung