Bei einer No Show im Hotel ohne Absage des Gastes muss selbst der humorvolle Hotelier den knochentrockenen Modus des Hotelvertrages deklarieren. Was ist zu berechnen und wie sieht eine ‘No show Rechnung Hotel Muster’ Vorlage aus? Hotel BWL einfach dargestellt
Viele Gäste stornieren ihren Auftrag, andere sagen nicht einmal ab. Dann spricht man von einer No-Show. Der Gast hat also gebucht, erscheint aber nicht und hat es auch nicht nötig, abzusagen? Da rutscht einem schon einmal das ‚SCH….’ Wort heraus.
Aber man sollte cool bleiben. Schließlich gelten Beherbergungsverträge in schriftlicher und mündlicher Form, E-Mails haben gleichfalls einen Vertragscharakter und sind 10 Jahre Archiv-fest zu speichern. Es kann in der Regel eine No-Show-Rechnung gem. Punkt 1 gestellt und bis 100% des Wertes berechnet werden.
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Tritt der Gast seine Reise nicht an, storniert aber den Vertrag, wird eine sogenannte Stornorechnung gem. Punkt 2 ohne Mehrwertsteuer gestellt. Laut Rechtssprechung ist hierbei der vereinbarte Übernachtungspreis abzüglich ersparter Aufwendungen anzusetzen. Gemäß Beherbergungsvertrag der DEHOGA, die in den AGB des Hotels verankert sein sollte, wird von der Rechtssprechung der Wert folgender ersparten Aufwendungen
vom Übernachtungspreis als angemessen erachtet. Gebuchte und nachweisbare Leistungen Dritter kommen mit 100 % hinzu.
1. Mehrwertsteuer berechnen auf No-Show Stornorechnung gem. EuGH Beispiel
Wenn
- der Gast seinen Aufenthalt ohne Absage nicht wahrnimmt
- kein Rücktrittsrecht vereinbart wurde (z.B. über die Non Refundable Rate) oder die
- Rücktrittsfrist verstrichen ist,
wird von einer echten ‚No Show‘ gesprochen. Hier wurde das Hotelzimmer vorgehalten, die Leistung also erbracht, ergo muss die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Machen Sie sich hierzu eine normale Rechnungsvorlage mit dem Muster ‚No Show Hotel’ und individualisieren Sie diese mit den Gastdaten.
Bei Kontingentverträgen mit Reiseveranstaltern oder Marketingaktionen (z.B. Hotelgutscheine) sollte der Hotelier die Leistungen für Dritte (Gast) nach vereinbarten, nicht wahrgenommenen Termin (No Show) als ‚Non Refundable Rate’ ausrufen, damit die ohnehin geringen Vorteile im Hause bleiben.
2. Keine Mehrwertsteuer berechnen & Stornorechnung schreiben, wenn Rücktrittsrecht genutzt wurde
Macht ein Gast von einem eingeräumten Rücktrittsrecht rechtzeitig Gebrauch und ist eine ‚Stornogebühr’ vereinbart, so wird keine Mehrwertsteuer berechnet. Hierbei ist es wichtig, dass das Wort ‚Mehrwertsteuer’ nicht in der Rechnung erwähnt wird! Ansonsten wird die Stornorechnung als solcher Posten auf der Rechnung bezeichnet.
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Tags: No Show oder Stornorechnung mit oder ohne Mehrwertsteuer?