Gerne erinnern wir Sie daran, dass ab morgen, 1. Februar 2024, eine neue Regelung bezüglich der Deklaration von Brot und Feinbackwaren im Offenverkauf in Kraft tritt.
Die wichtigsten Informationen hierzu finden Sie in der nachfolgenden Aufzählung:
- Im Offenverkauf von Brot und Feinbackwaren ist neu schriftlich das Produktionsland anzugeben (z.B. bei verkauften Sandwiches, am Frühstücksbuffet, serviertes Brot etc.)
- Die Deklarationspflicht erstreckt sich sowohl auf ganze als auch auf geschnittene Brote, Gipfeli, Zimtschnecken, Weggli usw.
- Die Deklaration kann auf einem Schild oder einem gut sichtbaren Aushang erfolgen
- Ausgenommen von dieser Regelung sind Dauerbackwaren (Dauerbackwaren sind Feinbackwaren, die bei sachgemässer Lagerung mindestens ein Monat haltbar sind)
- Für die Umsetzung besteht eine Übergangsfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten der neuen Verordnung
Gerne verweisen wir hierzu auch auf die Medienmitteilung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).