„Seit COVID-Beginn ausständige Entschädigungen, die Rückforderung mehrfach geprüfter Summen und Schlechterstellung von Pächtern gegenüber Mietern, und die COFAG kommuniziert, was sie will wann und wie sie will, ohne dass eine Zahl oder ein Vorgang überprüft werden kann. Das geht nicht, wenn es um Steuergeld geht. Gut, dass der VfGH eingreift“, unterschreibt Walter Veit als Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung Sprecher für mehr als 1.700 während der Lockdowns geschlossener Betriebe jedes Wort der laut gewordenen Kritik an der COFAG.
VfGH-Spruch zu Rechtsanspruch darf nicht zu Auszahlungsstopp führen
Gleichzeitig warnt er vor einem im Raum stehenden Auszahlungsstopp: „Eine Auszahlung kippen, weil im Gesetz fälschlicherweise der Rechtsanspruch darauf fehlt? Da beißt sich die Katze in den Schwanz!“ Die Unternehmen müssten unterstützt werden, nicht behindert. Das müsse der VfGH beachten, wenn er nicht ungewollt zum Handlanger des Bundes werden wolle.
Auszahlung rasch durchsetzen – am besten mit Inflationsausgleich!
Die Auszahlung müsse rasch und unter Berücksichtigung der Rekordinflation durchgesetzt werden können: Schließlich sind im März 2020 verbuchte Summen heute 20% weniger wert. „So wie der Bund Steuerschulden verzinst, muss er auch seine jahrelangen Außenstände an die Inflation anpassen. Hoffentlich hat sich der VfGH auch das angesehen bei der Rekordinflation“, hält Veit fest.