Das FDP-geführte Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Darin enthalten ist auch die Hotelmeldepflicht, die abgeschafft werden soll – allerdings nur für deutsche Staatsangehörige. Außerdem sollen Buchungsbelege künftig nur acht statt zehn Jahre aufbewahrt werden müssen.
Den Beschluss, dass die besondere Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste (Tageskarte berichtete) abgeschafft werden soll, fällte das Bundeskabinett bereits bei seiner Klausur im brandenburgischen Meseberg im letzten Sommer. Seit Jahrzehnten fordert die Hotellerie die Ablösung des Ausfüllens papierhafter Meldescheine beim Check-in im Hotel.
Der IHA-Vorsitzende Otto Lindner begrüßte damals die Initiative zur Modernisierung des Bundesmeldegesetzes (BMG): „Die Branche nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass sich offensichtlich auch im Bundesinnenministerium die dagegen seit Jahrzehnten vorgetragenen Sicherheitsbedenken verflüchtigt haben. Einer praxistauglichen Digitalisierung des Hotel-Check-ins dürfte nun materiell nichts mehr entgegenstehen“.
Ein Stolperstein sei der jetzt verabschiedeten Regelung aber noch immanent sagen Branchenvertreter: Für ausländische Gäste bleibt die Hotelmeldepflicht aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus Artikel 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) erhalten. „Die Hotellerie ist eine gastfreundliche und durch und durch internationale Branche. Ein erheblich unterschiedliches Prozedere beim Check-in von in- und ausländischen Gästen wäre ihr wesensfremd und träfe auf intuitive Ablehnung. Hier sehen wir auch Aspekte des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots noch vorab zu klären“, führt Otto Lindner aus.
Zudem greifen die Kommunalabgabengesetze fast aller Bundesländer explizit auf § 30 Abs. (3) BMG zurück, um ihrerseits Regelungen für die Erhebung von Kurbeiträgen und Tourismusabgaben zu harmonisieren. Mit einem etwaigen Wegfall der Meldepflicht für Inländer gem. § 29 BMG entfiele diese gesetzliche Verankerung. „Es wäre natürlich für einen erheblichen Teil der