Unter anderem unternimmt Bayern im Bundesrat heute einen weiteren Anlauf zur Beibehaltung der reduzierten Mehrwertsteuer von sieben Prozent für die Gastronomie. Auch wenn hier Zustimmung erfolgt, werden die sieben Prozent nicht automatisch Fortgelten, da auch der Bundestag am Ende einer Entfristung zustimmen müsste. Die Koalition hatte sich in der letzten Woche dagegen ausgesprochen, die reduzierte Mehrwertsteuer über das Jahresende hinaus anzuwenden.
In dem Antrag zur bevorstehenden Plenarsitzung des Bundesrats an diesem Freitag begründet die Münchner Staatsregierung das mit dem «Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie- und Tourismusbranche im Verhältnis zu den angrenzenden Nachbarländern».
Außerdem soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz nicht nur für Speisen, sondern auch für Getränke gelten. Das ist in dem Dokument nachzulesen, das der Bundesrat – wie die übrigen Tagesordnungspunkte auch – vorab auf seiner Webseite veröffentlicht hat.
Die während der Corona-Pandemie auf 7 Prozent reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen soll nach dem Willen der Bundesregierung zum Jahreswechsel wieder auf 19 Prozent steigen. Die bayerische Koalition von CSU und Freien Wählern hatte bereits im September im Bundesrat ein Antragspaket mit 25 Steuersenkungen eingereicht, inklusive der reduzierten Gastro-Besteuerung.
Auch Mecklenburg-Vorpommern will sich im Bundesrat gegen eine Erhöhung aussprechen. Wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig der “Rheinischen Post” erklärte, werde sie in der Länderkammer ihr Veto einlegen, da sie die getroffene Entscheidung nicht nachvollziehen könne. Angesichts der schweren Zeiten, die die Branche aufgrund der Pandemie durchgemacht habe und der aktuellen Belastung durch hohe Energie- und Lebensmittelpreise, sei eine faktische Steuererhöhung nicht akzeptabel (Tageskarte berichtete).
Finanzminister Christian Lindner hatte zuvor in einem Interview mit der BILD-Zeitung erklärt: Die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie sei