Gestern hat das Bundesverfassungsgericht verboten, die bisher ungenutzte Corona-Linie von 60 Milliarden Euro für einen Klimafonds zu nutzen. Der Bundestag steht in heller Aufregung und die „aktuelle Stunde“ brachte den Kanzler in Verlegenheit. Die Bundesregierung will nun die „60 Milliarden Euro löschen“, so zitierte das Handelsblatt vorhin Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Dabei ist der finanzielle Bedarf für die Corona-Hilfen noch nicht abschließend geklärt. Einige Unternehmen befinden sich immer noch in gerichtlicher Auseinandersetzung, um angemessenen Schadenersatz, bzw. über die Gleichstellung hinsichtlich der gewährten Beihilfen aus den Jahren 2020 bis 2022.
Die von der vorherigen Bundesregierung festgelegte Begrenzung der Hilfen der Höhe nach habe insbesondere zur Benachteiligung von größeren Unternehmen geführt, argumentiert Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe, der erwartet, dass Finanzminister Lindner die Linie nicht löscht, sondern diese so lange bestehen lässt, bis die gerichtliche Klärung, über die von der Regierung willkürlich verhängten Beihilfe-Obergrenzen, erfolgt ist. Einige größere mittelständische Unternehmen aus dem Gastgewerbe beklagen die Wettbewerbsverzerrung durch eine unproportionale Zuordnung der Corona-Beihilfen. „Uns stünden noch ca. 45 Millionen Euro zu, wenn die Bundesregierung uns und unsere Hotels gleichberechtigt – wie einen Einzelbetrieb – behandelt hätte“, so Dirk Iserlohe. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Politik damals aufgegeben, dass – egal ob freiwillig im Rahmen von Beihilfen oder verpflichtend im Zuge eines Schadenersatzes – einzelne Adressaten nicht gleichheitswidrig benachteiligt werden dürfen.
Seit Beginn der Corona-Krise kämpft Iserlohe um die Gleichstellung der Branche. „Es wäre der Hohn, wenn jetzt die 60 Milliarden Euro gelöscht würden und die Regierung den Gerichten später erwidert, sie hätte kein Geld mehr dafür.“ Iserlohe fordert daher