HolidayCheck hat im Gerichtsverfahren gegen Goldstar Marketing gewonnen und einen vollstreckbaren Titel auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Erstattung der Kosten erwirkt. Es ging in dem Verfahren um das wettbewerbswidrige Verhalten des Unternehmens und des Hintermannes von Goldstar Marketing, das gefälschte Bewertungen von Produkten und Dienstleistungen verkauft.
Das auf Zypern angesiedelte, jedoch weltweit operierende Unternehmen, zähle laut HolidayCheck vermutlich zu den größten Verkäufern von Fakebewertungen der Welt. Das erwirkte Urteil besagt, dass eine erneute Veröffentlichung von Fakebewertungen bei HolidayCheck von Seiten Goldstar Marketing ab sofort vom Gericht mit Ordnungsgeldern oder Ordnungshaft belegt werden kann. Das Unternehmen muss zudem dafür sorgen, dass die entsprechenden Fakebewertungen gelöscht werden und HolidayCheck Auskunft geben, von wem die gefälschten Bewertungen stammten. Die tatsächliche Unterlassung wird HolidayCheck regelmäßig überprüfen. Bereits 2019 hatte HolidayCheck vor dem Landgericht München einen wichtigen Erfolg errungen, indem das Gericht Fakebewertungen als rechtswidrig eingestuft hatte.
Christoph Ludmann, CEO von HolidayCheck sagt: „Nach dem entscheidenden Urteil 2019 ist dieses zweite Urteil ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Transparenz bei Bewertungen und es zeigt, dass wir in unserem Vorgehen gegen Fakebewertungen auf dem richtigen Weg sind. Wir hoffen, dass uns die zivilrechtlichen Mittel ausreichen werden, um den Titel zu vollstrecken. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ein erfolgreicher Prozess noch nicht bedeutet, dass die Fake-Agenturen ihr Geschäft einstellen. Parallel setzen wir uns deshalb auch zukünftig für klare politische und rechtliche Rahmenbedingungen ein und verfolgen unsere strikten Prüfmaßnahmen intensiv weiter.“
Laut einer Studie der EU-Kommission werden 60 Prozent aller Kaufentscheidungen durch Bewertungen beeinflusst. 71 Prozent der