Am Freitag hat sich der Bundesrat mit dem Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Entfristung der sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie befasst. Neben diesem Antrag wurden kurzfristig drei weitere Anträge von den Landesregierungen Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein beim Bundesrat eingereicht. Die Länder Brandenburg und Sachsen stellten Änderungsanträge, nach denen nur eine Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes um zwei Jahre (Brandenburg) bzw. um drei Jahre (Sachsen) gelten soll. Der Antrag von Schleswig-Holstein beinhaltete eine dauerhafte Geltung der sieben Prozent Mehrwertsteuer , allerdings bei vollständiger Übernahme der Steuermindereinnahmen von Ländern und Gemeinden durch den Bund. Das berichtet des DEHOGA-Bundesverband.
Die Anträge wurden an die Ausschüsse verwiesen. Im Oktober befassen sich nun die Fachausschüsse des Bundesrates damit: federführend der Finanz-, mitberatend der Wirtschaftsausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Entschließungsantrag wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates – dann zur Abstimmung, ob die Länderkammer die Bundesregierung zur Entfristung auffordern wollen.