Die am heutigen Donnerstag vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Umsatzzahlen liegen für das Gastgewerbe im ersten Halbjahr 2023 noch immer deutlich unter dem Vorkrisenniveau. Die Branche steuert auf das vierte Verlustjahr in Folge zu. Von Januar bis Juni betrugen die preisbereinigten Umsatzverluste 10,4 Prozent gegenüber 2019 (nominal +9,6%).
Für sich betrachtet liegt der Juni mit einem realen Umsatzverlust von 10,7 Prozent nicht nur unter dem Juni 2019 (nominal +9,6%), sondern mit real -5,4 Prozent auch unter dem Juni 2022. Noch höhere Verluste für die erste Jahreshälfte verzeichnet das Gaststättengewerbe mit 13,0 Prozent (nominal +8,7%). „Die Lage bleibt extrem herausfordernd“, sagt Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHGOA Bundesverband).
„Eine Mehrwertsteuererhöhung auf Speisen zum Jahreswechsel hätte fatale Folgen“, mahnt Guido Zöllick. Seit Jahrzehnten fordert der DEHOGA, dass Essen einheitlich mit dem reduzierten Satz besteuert wird. Zöllick: „Wir wollen, dass Gleiches gleichbehandelt wird. Supermärkte und Discounter treten mit ihrem umfangreichen Angebot verzehrfertiger Speisen längst in Konkurrenz zur klassischen Gastronomie. Warum sollten wir wieder steuerlich benachteiligt werden?“
Denn: „Es wäre widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in unseren Restaurants ab dem 1. Januar 2024 wieder mit 19 Prozent zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei der Essenslieferung 7 Prozent erhoben werden. Für die Zukunftssicherung der Restaurants und Wirtshäuser ist es von zentraler Bedeutung, dass für Essen, egal wo und wie zubereitet und verzehrt, dauerhaft 7 Prozent Mehrwertsteuer gelten“, appelliert der Dehoga-Präsident. „In Deutschland müssen Gastronomie sowie in besonderem Maße auch Kita- und Schulverpflegung für alle bezahlbar bleiben. Alles andere widerspricht den Zielen