Die Überbrückungshilfe III wurde bis 2023 verlängert und beinhaltet einen großzügigen Digitalisierungszuschuss. Diesen solltest du unbedingt beantragen! In diesem Blogbeitrag erfährst du, wie du die Digitalisierungsprämie bekommst und wie du happyhotel dadurch für ein Jahr quasi kostenlos nutzen kannst!
Inhaltsverzeichnis
Überbrückungshilfe III bis 2030 verlängert – außerdem: bis zu 20.000€ Digitalisierungsbonus für Fixkosten von Investitionen in Digitalisierung!
Der Staat unterstützt mit der Überbrückungshilfe III Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Durch Zuschüsse für Fixkosten, in den Monaten, in denen du Umsatzverluste (gegenüber 2019) von mindestens 30 Prozent hattest. Die Überbrückungshilfe III gilt bis 2023.
Zudem kannst du einmalig Fixkosten bis zu 20.000€ für Investitionen in die Digitalisierung geltend machen. Bei Umsatzeinbußen von mehr als 70% bekommst du dabei sogar 90% der Investition erstattet!
Entscheidend dabei ist, dass deine Investitionen nicht als laufende Kosten, sondern als einmaliger “Fixkostenbetrag” anfallen.
Wann habe ich eine Chance auf einen Zuschuss durch die Digitalisierungsprämie?
Neben der Digitalisierungsprämie im Rahmen des Förderprogramms “Überbrückungshilfe III”, gibt es aktuell viele weitere Förderprogramme der Bundesregierung. Was genau gefördert werden kann, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und von den einzelnen Programmbedingungen abhängig. Diese findest du auf den Internetseiten der jeweiligen Förderprogramme. Wir haben unten ein paar Förderprogramme von mehreren Bundesländern verlinkt.
Grundsätzlich hast du erhöhte Chancen auf Förderung, wenn du durch die Digitalisierungsmaßnahme eines der folgenden Ziele erreichst:
- Automatisieren von Auftragsabwicklungen
- kundenspezifische Individualisierung von Produkten und Leistungen
- Prozessautomatisierung durch Softwareeinführungen
- Verbesserung der IT Sicherheit
Förderprogramme der einzelnen Bundesländer
Baden Württemberg – Digitalisierung Plus
Bayern – Digitalbonus, Go-inno, Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Berlin – Innovationsförderung, Digital Prämie
Brandenburg – Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)
Bremen – go-digital
Hamburg – Hamburger Digitalbonus
Hessen – Digi-Zuschuss
Mecklenburg- Vorpommern -Digit-Trans
Niedersachsen – Digitalbonus Niedersachsen
Nordrhein Westfalen – Digital jetzt
Rheinland-Pfalz –DigiBoost
Ist happyhotel förderfähig?
JA! Auch happyhotel ist mit Hilfe von Förderprogrammen förderfähig. Denn es ist ein System zur Prozessautomatisierung. Manchmal kommt es dabei nur auf die richtige Rechnungsstellung an. Wenn du happyhotel mit der Überbrückungshilfe III bezuschussen lassen möchtest, kannst du die Implementierungskosten absetzen. Je nachdem, welchen Tarif du wählst, können diese im Vergleich zum monatlichen Beitrag unterschiedlich hoch ausfallen. Ruf uns einfach an und wir finden den passenden Tarif für dich! Hier erreichst du uns: +49 (0) 781 9605239910
Beispiel Rechnung Digitalisierungsprämie
Hier eine Beispiel Rechnung, wie die Höhe der Digitalisierungsprämie festgesetzt werden könnte.
Dein Hotel ist komplett geschlossen und deine Umsatzeinbußen liegen bei über 70 Prozent. Deine monatlichen Fixkosten betragen 30.000 €. Sie werden durch die Überbrückungshilfe III zu 90 % erstattet (27.000 €). Du investiert im Mai 2021 20.000 € in die Digitalisierung. Davon werden dann zusätzlich 90 % erstattet. Das entspricht18.000 €. Dabei macht es keinen Unterschied, ob du ein großes oder mehrere kleine Projekte fördern lässt.
Du solltest dieses Geld auf keinen Fall liegen lassen! Kontaktiere uns, wenn du happyhotel implementierst oder es noch vor hast! Wir beraten dich gern.
Was sollte ich tun, wenn ich ein Projekt fördern lassen möchte?
Wenn du förderfähige Digitalisierungsprojekte hast, solltest du unbedingt Kontakt zum Förderinstitut aufnehmen und dich beraten lassen. Je konkreter dabei deine Ideen und Projekte sind, desto besser! Du solltest auch keinesfalls unnötig lange warten, da du sonst ein Risiko eingehen würdest, dass der Fördertopf leer sein wird.
Beispiele für förderfähige Projekte
Alle Projekte, die nur einem der oben genannten Anforderungen entsprechen, sind theoretisch förderfähig! Wichtig ist nur, dass die Kosten dafür einmalig sind. Sonst gelten sie nicht als Investition.
Wir passen unseren Tarif an diese Anforderung an, um das Bestmögliche für dich rauszuholen!
Zusätzlich gibt es viele weitere Projekte, die du fördern lassen kannst, wie zum Beispiel:
- Die Einführung eines neuen Systems (Hotelsoftware, PMS, Buchungsmaschine, Kasse, Revenue Management System, etc.)
- Eine neue Website oder ein Online Shop
- Ein Kundenmanagementsystem
- Eine Buchhaltungssoftware