Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.
Die Spiele der Fußball-EM werden vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2024 in verschiedenen Orten in Deutschland ausgetragen. Von den insgesamt 51 Matches beginnen 26 um 21 Uhr.
Aufgrund der Verordnung können die Kommunen öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien, bei denen Veranstaltungen der Fußball-EM 2024 direkt übertragen werden, bis nach 22:00 Uhr zulassen. Allerdings müssen die Behörden dabei im Einzelfall zwischen dem Schutz der Nachbarschaft und dem Interesse der Bevölkerung an den öffentlichen Darbietungen der EM-Spiele abwägen. So sind neben der Adäquanz und Akzeptanz der öffentlichen Fernsehdarbietung, dem Publikumsinteresse und der Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf insbesondere auch die Abstände zu Wohnhäusern und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfelds, Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen zu berücksichtigen.
Die Bundesländer müssen der Verordnung im Bundesrat noch zustimmen.