Die Bundesregierung will den bürokratischen Aufwand abbauen. Laut Kabinettsentwurf sollen etwa deutsche Bürger in Hotels im Inland keine Meldezettel mehr ausfüllen müssen.
Das Kabinett hat in Berlin ein Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Beispielsweise sollen deutsche Staatsbürger in Hotels im Inland keine Meldezettel mehr ausfüllen müssen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte: “Bürokratieentlastung ist eine der großen Aufgaben der Bundesregierung, eines unserer großen Vorhaben. Und das haben wir heute einen großen weiteren Schritt vorangebracht.” Die Wirtschaft mahnte aber deutlich mehr und tiefgreifendere Maßnahmen für den Bürokratieabbau an.
Zuspruch für Wegfall der Meldepflicht für deutsche Hotelgäste
Der Deutsche Hotelverband IHA begrüßte besonders den geplanten Wegfall der Meldebescheinigung für inländische Übernachtungsgäste. Hauptgeschäftsführer Markus Luthe forderte in der Augsburger Allgemeinen, die Meldebescheinigung müsse auch für ausländische Hotelgäste entfallen. Zudem müssten auch die wegen der Kurtaxen erhobenen Meldepflichten für Heilbäder und Kurorte gestrichen werden.
Für die Vorsitzende des Startup-Verbands, Verena Pausder, ist das Gesetz ein guter, aber nur erster Schritt. “Ich glaube, wir müssen sozusagen mal kollektiv ausmisten”, sagte sie im Deutschlandfunk. “Wir tun uns einfach wahnsinnig schwer, in Deutschland Dinge wieder abzuschaffen, die wir einmal eingeführt haben, auch wenn sie keinen Sinn mehr machen.” Sie nannte auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz: “Wenn die Visa-Verfahren so lange dauern, dann bringt uns das eben nicht so viel, weil die Menschen dann trotzdem ewig warten, bis sie in einem Job ankommen.”
“Bauchspeck” an Bürokratie geht nicht über Nacht weg
Die einzelnen Maßnahmen aus dem Gesetz beruhen auf Vorschlägen der Bundesministerien zu ihren jeweiligen Bereichen, aber auch auf einer Online-Befragung von Verbänden, die 442 Vorschläge zum Bürokratieabbau eingereicht hatten. Grundzüge hatte das Kabinett schon im vergangenen Sommer bei seiner Klausur auf Schloss Meseberg abgesegnet. Damals sprach Justizminister Marco Buschmann von einem “bürokratischen Burnout” vieler Betriebe.
Jetzt zeigte der FDP-Politiker Verständnis für diejenigen, denen das neue Gesetz nicht weit genug geht. Trotz der geplanten Entlastungen hätten “die Menschen in der Wirtschaft recht, weil wir haben es natürlich in Deutschland bei der Bürokratie zu einer Weltmeisterschaft gebracht”, sagte er im ARD-Morgenmagazin. “Das ist so ein bisschen, wie wenn man sich über Jahre so einen Bauch an Bauchspeck anfrisst. Den kriegt man nicht über Nacht mit einem Knopfdruck weg.”
Das geplante Gesetz sei einer von drei Bausteinen eines Pakets, das eine Entlastungswirkung von mehr als drei Milliarden Euro im Jahr bringen solle. “Das ist schon mal das größte Bürokratieentlastungspaket, das es je in der Geschichte dieses Landes gab”, sagte Buschmann. Finanzminister Christian Lindner (FDP) beschrieb die Bürokratie als einen Grund, warum der Standort Deutschland aktuell international nicht wettbewerbsfähig sei.
Gesetzentwurf mit vielen Detailmaßnahmen
Das geplante Gesetz muss noch im Bundestag und im Bundesrat beraten und beschlossen werden. Es sieht folgende Punkte vor:
- Kürzere Aufbewahrungsfristen: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen etwa für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Die Unternehmen können sie also früher entsorgen als bisher.
- Vollmachtsdatenbank für Steuerberater: Unternehmen sollen ihren Steuerberatern nicht mehr zahlreiche Vollmachten schriftlich für die jeweiligen Träger der sozialen Sicherung ausstellen müssen. Es soll eine Generalvollmacht reichen, die elektronisch eingetragen und von allen Trägern der sozialen Sicherung abgerufen werden kann.
- Meldepflichten für Hotelübernachtungen: Für deutsche Staatsangehörige werden sie abgeschafft – Hotels müssen sie nicht mehr erfassen und weitergeben.
- Abschied von Schriftformerfordernissen: Wenn heute die Schriftform verlangt wird, braucht es eine eigenhändige Unterschrift. Künftig soll die Textform in vielen Regelungsbereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches ausreichen – etwa per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht. So sollen zum Beispiel Vereinsmitglieder ihre Zustimmung zu einem Beschluss, der ohne Mitgliederversammlung gefasst wurde, künftig in Textform erklären können.
- Öffentliche Versteigerungen: Sie sollen auch online oder in hybrider Form, also vor Ort und gleichzeitig online, möglich sein.
- Fluggastabfertigung: Händische Kontrollen von Flugscheinen oder Reisedokumenten sollen weiter durch digitale Formen ersetzt werden – insbesondere beim Check-in, bei der Gepäckaufgabe und bei der Zugangskontrolle zum Sicherheitsbereich. dpa