Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat möglicherweise ein weitreichendes Urteil gefällt. Demnach können Vermieter auch dann keinen Bestandsschutz geltend machen, wenn sie ihre Apartments bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots im Jahr 2014 an Touristen vermietet haben. In dem konkreten Fall geht es um ein Apartmenthaus im Weinbergsweg in Berlin Mitte. Tausende Wohnung könnten so dem regulären Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung stehen.
Das Urteil, das auf den September vergangenen Jahres datiert, wurde dem am Verfahren beteiligten Bezirksamt Berlin-Mitte erst jetzt zugestellt.
Mit der Entscheidung können Eigentümer illegaler Ferienwohnungen nun rückwirkend zur Verantwortung gezogen werden. Konkret geht es um ein Haus mit 37 Wohnungen in der Weinmeisterstraße in Berlin Mitte. Die Bezirksbürgermeisterin von Mitte, Stefanie Remlinger (Grüne), bezeichnete das Urteil als „wegweisendes Grundsatzurteil“.
Remlinger kündigte an, dass das Bezirksamt nun 1.700 Fälle prüfe und erwarte, dass dadurch in ihrem Bezirk bald Hunderte neuer Wohnungen zur Verfügung stünden. Sie betonte, dass Gewerbe nur in geeigneten Gewerbegebieten oder -immobilien stattfinden dürfe. Allein in Mitte seien 1.700 solcher Fälle bekannt, zum Teil mit mehreren Wohneinheiten. Remlinger schätzt, dass mehr als zwei Drittel dieser Fälle ebenfalls in Wohngebieten lägen und nun wieder dem regulären Mietmarkt zugeführt werden müssten. Berlinweit seien vermutlich zehntausende Wohnungen betroffen, so die Bezirksbürgermeisterin.
Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Berliner Linksfraktion, forderte den Senat auf, gemeinsam mit den Bezirken zu prüfen, wie das Urteil berlinweit umgesetzt werden kann.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann noch Beschwerde eingelegt werden. Bausenator Christian Gaebler (SPD) mahnte daher zur Geduld, betonte aber, dass es grundsätzlich