EU-Pläne für einen besseren Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Online-Plattformen sind vorerst vom Tisch. Ein entsprechendes Regelwerk fand bei einer Abstimmung der Vertreterinnen und Vertreter der EU-Staaten nicht die notwendige Mehrheit, wie die belgische Ratspräsidentschaft mitteilte.
«Wir glauben, dass diese Richtlinie, die einen wichtigen Schritt nach vorn für die Arbeitnehmerschaft sein soll, bereits einen weiten Weg zurückgelegt hat. Wir werden nun über die nächsten Schritte nachdenken», hieß es auf X, ehemals Twitter. Die Abstimmung galt als entscheidende Hürde, damit das Vorhaben in Kraft treten kann.
Mit den geplanten Regeln sollen Menschen, die über eine Online-Plattform etwa als Taxifahrer, Hausangestellte oder Essenslieferanten arbeiten, besser vor Scheinselbstständigkeit geschützt werden. So soll künftig angenommen werden, dass Arbeitnehmer Beschäftigte und keine Selbstständigen sind, wenn Indizien etwa auf eine Kontrolle der Mitarbeitenden vorliegen. Die Beweispflicht für das Gegenteil soll Angaben des EU-Parlaments zufolge bei den Plattformen liegen – sie müssten dann beweisen, dass kein Beschäftigungsverhältnis besteht.