Am Dienstagabend, hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken mit einer Mehrheit die Einführung einer Beherbergungssteuer beschlossen. Die Abgabe, die 3,5 Prozent des Übernachtungspreises beträgt, wird ab April 2026 auf Übernachtungen in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen (einschließlich privater Anbieter wie Airbnb) fällig und soll an die Stadtverwaltung fließen.
Dieser Beschluss, der zum dritten Mal nach gescheiterten Anläufen in den Jahren 2010 und 2022 auf der Agenda stand, stößt auf scharfe Ablehnung und deutliche Kritik bei den Wirtschaftsverbänden.
Kritikpunkt: Zusatzbelastung für die Hotellerie
Unmittelbar nach dem Votum des Stadtrats äußerte der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Saarlandherbe Kritik. DEHOGA-Präsident Michael Buchna wird in einer Pressemitteilung zitiert: „Die Einführung kommt zur Unzeit.“ Er betonte, dass der Entscheid eine Branche treffe, die „ohnehin ums wirtschaftliche Überleben ringt“. Die Maßnahme belaste besonders inhabergeführte Familienbetriebe mit schmalen Gewinnmargen, die bereits mit steigenden Energiekosten, Fachkräftemangel und sinkender Nachfrage, insbesondere bei Geschäftsreisen, zu kämpfen hätten.
Die IHK Saarland hatte bereits im Vorfeld die geplante Einführung entschieden abgelehnt. IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé hob hervor: „Es ist nicht Aufgabe der Hotellerie, die Haushaltsprobleme der Landeshauptstadt Saarbrücken zu lösen.“ Die Finanzierung des Tourismus sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfe nicht einseitig zulasten einzelner Branchen gehen.

Folgen für Kunden und Betriebe
Die Verbände warnen davor, dass die Steuer nicht einfach an die Kunden weitergereicht werden könne. Im Geschäftsreisemarkt seien Preise oftmals im Voraus über Kontingente mit festen Verträgen vereinbart, was eine Weitergabe der Kosten kaum möglich mache. Dr. Thomé betonte, die Nachfrage im Geschäftsreisemarkt werde aufgrund veränderter Reisegewohnheiten und des industriellen Wandels strukturell zurückgehen.
Bei Privatreisen drohe eine Abwanderung in umliegende,
