Der Kölner Gastronomiebetrieb Palmengarten, ein Biergarten und Restaurant nahe der Stadthalle in Köln-Mülheim, hat sich in Social Media gegen einen Beschluss des Europäischen Parlaments zur möglichen Einschränkung von Bezeichnungen für pflanzenbasierte Lebensmittel positioniert. Demnach sollen Begriffe wie „Wurst“, „Schnitzel“ oder „Burger“ künftig nur noch für tierische Produkte zulässig sein.
Palmengarten hält Verbot für „bescheuert“
Der Palmengarten reagierte auf seinem Social-Media-Kanal mit deutlicher Ablehnung auf die Abstimmung in Straßburg. In dem Statement, das Fachpublikum aus der Hotellerie und Gastronomie adressiert, heißt es in einer emotionalen Kritik an das Europäische Parlament: „Ihr habt echt nicht mehr alle Latten am Zaun. Jetzt habt ihr uns allen heute ernsthaft verboten, dass wir vernünftige vegane Alternativen in Zukunft „Wurst“ oder „Schnitzel“ oder „BURGER“ nennen dürfen??? Das ist so dermaßen bescheuert, dass wir es noch immer nicht fassen können.“
Der Betrieb weist die Annahme eines Verwechslungsrisikos zwischen veganen und tierischen Produkten zurück. „Als ob unsere Gäste oder die Menschen in Europa so dermaßen minderbemittelt wären, als dass sie nicht zwischen vegan oder Fleisch entscheiden könnten, nur weil da „Wurst“ steht“, so der Palmengarten. Man biete von Anfang an eine vegane Currywurst an, und „NOCH NIE ist das verwechselt worden“. Auch beim Mettmahl, bei dem 5000 Mettbrötchen geschmiert würden, gebe es selbstredend eine vegane Alternative.

Bezeichnungen als Beschreibung des Gerichts
Der Palmengarten argumentiert, dass die Bezeichnungen die Art des Gerichts beschreiben: „Ein Burger ist ein Gericht zwischen 2 runden Brothälften, ob da gebratenes Rindfleisch oder ein vegetarischer Ziegenkäse zwischensitzt, das geht euch nen feuchten Kehricht an.“ Weiter wird die Logik der Bezeichnung
