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Barrierefreiheit in der IBE: DIRS21 One erfüllt die Anforderungen des BFSG

  • Denise Krug
  • 17 Juli 2025
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Dieser Artikel wurde von Dirs21 geschrieben. Klicken Sie hier, um den Originalartikel zu lesen

Seit dem 28. Juni 2025 Pflicht – bei DIRS21 schon lange Realität. Seit dem 28. Juni 2025 ist es offiziell: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist in Kraft. Es verpflichtet unter anderem Hotelbuchungsplattformen (OTAs) und digitale Dienstleister dazu, ihre Systeme so zu gestalten, dass auch Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen sie uneingeschränkt nutzen können. Für viele Anbieter in der Hotellerie bedeutet das: akuter Handlungsbedarf. Für unsere Kunden jedoch nicht – denn mit DIRS21 One haben wir rechtzeitig vorgesorgt.

Unsere Direktbuchungsmaschine erfüllt bereits heute alle wesentlichen Anforderungen des BFSG – und geht in Sachen Nutzerfreundlichkeit und Inklusion sogar über das gesetzlich Geforderte hinaus. Damit setzen wir ein starkes Zeichen für digitale Zugänglichkeit in der Hotellerie.

BFSG: Was Hoteliers jetzt wissen müssen

Das BFSG basiert auf dem „European Accessibility Act“. Ziel ist es, Barrieren im digitalen Raum abzubauen – insbesondere auf Websites und in Online-Services. Auch hotelbezogene Buchungssysteme fallen klar unter das Gesetz.

Konkret bedeutet das: Digitale Buchungssysteme müssen u. a. folgende Kriterien erfüllen:

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  • Tastaturbedienbarkeit & Screenreader-Kompatibilität
  • Klare Navigation & verständliche Sprache
  • Barrierefreie Kontraste und lesbare Schriftarten
  • Konsistente Nutzerführung
  • Technische Anpassungen, die allen Gästen eine gleichwertige Nutzung ermöglichen

Nicht nur Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen profitieren davon. Auch ältere Menschen, Gäste mit temporären Einschränkungen oder Nutzer mit niedrigem Digitalisierungsgrad benötigen zunehmend digitale Erlebnisse ohne Hürden.

„Barrierefreiheit beginnt nicht bei der Technik, sondern beim Verständnis für die User. Unser Ziel war es, mit DIRS21 One eine Buchungsstrecke zu schaffen, die wirklich für alle zugänglich ist – intuitiv, komfortabel und zukunftssicher. In enger Zusammenarbeit mit DIRS21 Product Ownerin Julia Waldenmaier habe ich die barrierefreien Funktionen von Grund auf konzipiert und technisch umgesetzt – orientiert an den Anforderungen des BFSG, aber vor allem an den realen Bedürfnissen der Nutzer.“

– Donna Schmelzer, Frontend Developerin DIRS21

DIRS21 One: Mehr als barrierefrei – komfortabel für alle

Wir bei DIRS21 haben Barrierefreiheit nicht als „Pflicht“, sondern als Chance verstanden – für unsere Hotelpartner, ihre Gäste und den digitalen Vertrieb. Deshalb erfüllt unsere neue Direktbuchungsmaschine DIRS21 One nicht nur die BFSG-Vorgaben, sondern bietet durchdachte Features für ein komfortables, inklusives Buchungserlebnis:

Kontrastmodus auf Knopfdruck

Für Gäste mit Sehbeeinträchtigungen bietet DIRS21 One eine kontraststarke Darstellung. Texte werden klar erkennbar platziert, überlagern ggf. Bilder im Hintergrund und sorgen so für beste Lesbarkeit.

Blaufilter für augenschonendes Design

Reduzierte Blautöne helfen Nutzern mit visuellen Reizempfindlichkeiten und sorgen für eine angenehmere Darstellung – besonders bei längerer Bildschirmnutzung.

Standardisierte, gut lesbare Schriftarten

Statt ausgefallener Schriften setzt DIRS21 One auf bewährte Typografie, die auch auf mobilen Geräten jederzeit lesbar bleibt.

Barrierefreiheitsmenü mit Shortcuts

Über die Tastenkombination ALT + ? gelangen Nutzer direkt zu zentralen Bereichen wie dem Zimmerfilter oder dem Warenkorb – ohne langes „Durchtabben“. Die Einstellungen werden browserseitig gespeichert.

Warum barrierefreie Buchung kein Nischenthema ist

Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Behinderung – hinzu kommen viele mit altersbedingten oder temporären Einschränkungen. Dazu kommen Gäste, die von barrierefreier Usability schlichtweg profitieren: durch besser lesbare Inhalte, klar strukturierte Abläufe oder reduzierte visuelle Reize. Barrierefreiheit ist deshalb nicht nur eine gesellschaftliche und rechtliche Verpflichtung, sondern ein Wettbewerbsvorteil:

  • Bessere Usability = höhere Conversion
  • Barrierefreie Websites sind SEO-freundlich
  • Sie sprechen neue Zielgruppen an – und stärken Ihre Marke

Sie sind noch nicht BFSG-konform? Wir unterstützen Sie!

Die gute Nachricht: Mit DIRS21 One sind Sie technisch bereits auf der sicheren Seite – und können Ihren Gästen ein inklusives Buchungserlebnis bieten, das Vertrauen schafft.

Hinweis: Sie möchten zusätzlich Ihre eigene Hotel-Website testen? Dann nutzen Sie den kostenfreien EqualWeb Accessibility Checker für eine erste Einschätzung.

Inklusive Buchungstechnologie, die Maßstäbe setzt

Barrierefreiheit ist gekommen, um zu bleiben – und mit DIRS21 One sind Sie bestens vorbereitet. Als Technologiepartner der Hotellerie stellen wir sicher, dass Ihre Buchungsstrecke nicht nur rechtskonform, sondern zukunftsfähig und gastzentriert ist. Unser Team zeigt Ihnen gern, wie Sie mit DIRS21 One mehr Direktbuchungen generieren – und dabei allen Gästen ein durchdachtes, komfortables Erlebnis bieten.





Bitte klicken Sie hier, um den vollständigen Originalartikel zu lesen.

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