Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft – ein Gesetz, das auch Hoteliers und Gastronomen zwingt, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Was bisher oft als freiwillige Maßnahme im Sinne der Inklusion galt, wird nun zur gesetzlichen Pflicht.
Im DEHOGA-Shop finden Hoteliers und Gastronomen ein kostenloses Merkblatt zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie ein Muster für die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit überhaupt?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, Buchungsplattformen, Apps oder digitale Speisekarten auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sein müssen. Dazu zählen etwa:
Blinde oder sehbehinderte Menschen, die auf Screenreader angewiesen sindGehörlose, die Inhalte in Gebärdensprache benötigenMenschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen, die besondere Bedienbarkeit brauchen
Barrierefreiheit umfasst dabei Texte, Navigation, Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder und vieles mehr.
Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt grundsätzlich für privatwirtschaftliche Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, sobald diese in großem Umfang digital angeboten werden. Im Klartext: Wer als Hotel oder Gastronomiebetrieb eine Website mit Online-Buchung, digitale Speisekarte, Self-Check-in oder App-basierte Services anbietet, muss diese künftig barrierefrei gestalten, wenn das Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 neu gegründet wird.

Bestehende Betriebe profitieren von einer Übergangsfrist:
Bereits bestehende Webseiten müssen bis spätestens 28. Juni 2030 angepasst werden.Was muss konkret gemacht werden?
Die Anforderungen orientieren sich an der sogenannten EN 301 549 sowie den internationalen WCAG 2.1-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) auf dem Level AA. Zu den konkreten Maßnahmen zählen:
Texte klar und verständlich schreibenBilder mit Alternativtexten versehenFormulare korrekt beschriftenBedienbarkeit über Tastatur sicherstellenAusreichende Farbkontraste nutzenVideos mit Untertiteln und ggf. Gebärdensprachdolmetschung ausstattenWas passiert bei Verstößen?
Verstöße gegen das BFSG können