Das Bundesreisekostengesetz (BRKG) im Überblick
Das Bundesreisekostengesetz – kurz BRKG – regelt, wie der Bund die Reisekosten seiner Beschäftigten erstattet. Dazu zählen unter anderem Beamte, Richter und Soldaten. Auch der Staat muss schließlich Dienstreisen abrechnen. Im Gesetz ist genau festgelegt, welche Ausgaben übernommen werden – etwa Fahrten, Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten.